Französische Einfuhr und Wohnsitzverlegung
Die französische Zollverwaltung unterscheidet einen Zuzug aus der EU von einem Zuzug aus einem Drittland wie der Schweiz. Für eine Befreiung bei Verlegung des Hauptwohnsitzes nennt sie grundsätzlich einen vorherigen Aufenthalt von mindestens zwölf Monaten ausserhalb der EU und eine private Benutzung der Güter seit mindestens sechs Monaten. Die Einfuhr ist grundsätzlich binnen zwölf Monaten nach dem Wohnsitzwechsel vorgesehen. Zu den Unterlagen gehören ein datiertes, unterschriebenes und bewertetes Inventar in zwei Exemplaren sowie Nachweise für Aufenthalt und neuen Wohnsitz. Je nach Waren verlangt die Behörde zusätzliche Erklärungen. Für die Erklärung nennt der französische Zoll ausserdem das Formular Cerfa 10070.
Informieren Sie die zuständige Zollstelle vor einem Verkauf, Verleih, einer Vermietung oder anderen Überlassung innerhalb der ersten zwölf Monate nach der abgabenfreien Einfuhr. Dabei können Abgaben entstehen.
Inventar so erstellen, dass es zum Transport passt
Nummerierte Kisten und eine dazu passende Liste erleichtern die Zuordnung. Erfassen Sie grössere Möbel einzeln und beschreiben Sie besondere Gegenstände gesondert. Die Bewertung für die Zollunterlagen und die Absicherung des Transports sind verschiedene Themen; der vereinbarte Versicherungsschutz wird separat geklärt. Welto klärt die erforderlichen Formulare und übernimmt die Zollabwicklung. Sie stellen die persönlichen Nachweise und Angaben zu Ihren Gütern bereit.
Die Anlieferung am Zielgebäude vorbereiten
Informieren Sie sich bei Verwaltung oder Eigentümer über Liftbelegung, Schutzvorgaben und die gewünschte Ladeposition. Teilen Sie uns mit, wenn die letzte Strecke besondere Fahrzeugmasse oder zusätzliche Tragewege verlangt. Ein Schlüsseltermin sollte zum vereinbarten Lieferfenster passen. Werden Reinigung oder die Räumung der Schweizer Wohnung benötigt, können diese unabhängig vom Transport nach Frankreich mit angefragt werden.
Diese Angaben bringen uns weiter.
- Datiertes und bewertetes Inventar
- Nachweise für bisherigen Aufenthalt und neuen Hauptwohnsitz
- Zielgebäude, Liftregelung und Schlüsseltermin
Offizielle Informationen und Formulare
Informationsstand: 21. Oktober 2026. Die zuständige Behörde beurteilt Ihren konkreten Fall. Prüfen Sie Formulare und Nachweise vor dem Transport anhand der folgenden Originalquellen.
Häufige Fragen
Reicht ein Mietvertrag als einziges Dokument?
Nicht grundsätzlich. Die Zollverwaltung nennt mehrere Nachweise; deren genaue Form richtet sich nach dem Einzelfall.
Gilt dieselbe Regel für eine Ferienwohnung?
Eine Zweitwohnung ist nicht automatisch einer Verlegung des Hauptwohnsitzes gleichgestellt. Klären Sie die Einfuhr deshalb separat.
