Behalten, weitergeben und räumen getrennt kennzeichnen
Eine Raumliste mit Fotos hilft, den Umfang einzuschätzen. Kennzeichnen Sie persönliche Dokumente, Erinnerungsstücke und Gegenstände, über die noch entschieden werden muss. Solche Entscheidungen treffen Sie beziehungsweise die berechtigte Person. Auch Estrich, Keller, Balkon und Garagenplätze sollten in der Bestandsaufnahme vorkommen. Bei mehreren Beteiligten braucht es eine klar benannte Freigabeperson.
Zugänge und Entsorgung in die Offerte aufnehmen
Schwere Möbel, lange Tragewege und fehlende Parkmöglichkeiten beeinflussen den Aufwand. Wir besprechen, welche Demontage und welche Entsorgungsleistungen vorgesehen sind. Für besondere Stoffe oder Gegenstände werden Annahmebedingungen und Zuständigkeiten separat geklärt. Die Räumung bedeutet keine automatische Übernahme jedes Inhalts und auch keine pauschale Wertanrechnung für verwertbare Möbel.
Die Rückgabe der Wohnung vorbereiten
Wenn die Räume anschliessend gereinigt werden sollen, nehmen wir die Endreinigung als eigene Leistung auf. Nennen Sie den Schlüssel- und Übergabetermin sowie noch ausstehende Arbeiten. Ein besenreiner Zustand und eine vollständige Endreinigung sind unterschiedliche Anforderungen. Welche davon vereinbart wird, muss in der Offerte erkennbar sein.
Diese Angaben bringen uns weiter.
- Raum- und Gegenstandsliste mit Fotos
- Eindeutige Freigabe zum Räumen oder Entsorgen
- Zugänge und gewünschter Zustand bei der Übergabe
Häufige Fragen
Räumt ihr auch nur einen Keller oder einzelne Zimmer?
Ja. Der räumliche Umfang und die Gegenstände werden konkret vereinbart.
Ist die Endreinigung immer dabei?
Nein. Sie kann zusätzlich angefragt werden und erhält einen eigenen Leistungsumfang.
