Die Inventarliste ist mehr als eine Stückzahl
Für die Abklärung benötigen wir Gerätebezeichnungen, Masse, Gewichte, Fotos und Hinweise des Herstellers zu Verpackung und Transport. Halten Sie auch fest, ob Anschlüsse, Einbauten oder besondere Wege den Ausbau beeinflussen. Ein Plan der Ausgangs- und Zielräume hilft, Abhängigkeiten zu erkennen. Empfindliche Instrumente werden nicht allein nach ihrer äusseren Grösse beurteilt.
Freigaben vor dem Transport vereinbaren
Stilllegung, technische Sicherung, Reinigung, gegebenenfalls Dekontamination sowie spätere Inbetriebnahme werden ausdrücklich den zuständigen Fachstellen zugeordnet. Für Proben, Chemikalien, biologische Stoffe, Druckbehälter oder temperaturgeführte Güter ist eine eigene fachliche Abklärung erforderlich. Die Aufnahme eines Laborumzugs bedeutet keine pauschale Zusage für solche Spezialtransporte.
Arbeitsbereiche in sinnvoller Reihenfolge verlegen
Besprechen Sie mit uns, welche Räume zuerst frei werden und welche Geräte länger benötigt werden. Wir stimmen Ladewege, Gebäudefreigaben und die Aufstellung am Ziel mit Ihren Kontaktpersonen ab. Ein Wiederanlauf oder eine Qualifizierung von Geräten wird nicht durch die Transportleistung ersetzt. Der vereinbarte Umfang wird vor der Durchführung schriftlich festgelegt.
Diese Angaben bringen uns weiter.
- Geräteliste mit Transportvorgaben und Gewichten
- Freigabe- und Ansprechpartner je Arbeitsbereich
- Zufahrten, Ausbauwege und Zielraumplan
Häufige Fragen
Können auch Laborchemikalien mitgenommen werden?
Das muss gesondert anhand der Stoffe und der erforderlichen Transportbedingungen geprüft werden. Eine allgemeine Laborofferte schliesst diese Güter nicht automatisch ein.
Wer übernimmt den technischen Wiederanlauf?
Ihre verantwortliche Fachstelle beziehungsweise der dafür beauftragte Hersteller oder Dienstleister. Die Zuständigkeit wird vorab festgehalten.
