Für die Schweizer Ausfuhr
Das BAZG nennt für die Ausfuhr von privatem Umzugsgut eine Inventarliste mit den Adressen im In- und Ausland. Privatfahrzeuge sind unter Vorlage einer Kopie des Schweizer Fahrzeugausweises zur Ausfuhr anzumelden. Planen Sie die zuständige Ausfuhrzollstelle und deren Veranlagungszeiten ein. Die Einfuhrbestimmungen des Ziellands sind davon unabhängig zu prüfen.
Eine Inventarliste, die sich wiederfinden lässt
Nummerieren Sie Kisten und ordnen Sie ihnen verständliche Inhalte zu. Grössere Möbel und besondere Gegenstände können einzeln aufgeführt werden. Welche Werte, Erwerbsdaten oder zusätzlichen Angaben gefordert werden, hängt vom Zielland ab. Geben Sie neue Käufe und nachträgliche Lieferungen gesondert an. Ihre Liste sollte zur tatsächlichen Ladung passen und Änderungen bis zur Abholung nachvollziehbar aufnehmen.
Zuständigkeiten und Sonderfälle festhalten
Welto übernimmt die Zollanmeldung und die Abwicklung Ihres Auslandsumzugs. Wir nennen Ihnen die Unterlagen, die Sie in Ihrer persönlichen Situation bereitstellen müssen. Identitäts- und Wohnsitznachweise gehören früh in die Abklärung. Fahrzeuge, Haustiere, Pflanzen, Kunstgegenstände sowie andere beschränkte Güter werden gesondert beurteilt. Aus einer Umzugsanfrage folgt keine pauschale Zusage für jede Warenart oder eine automatische Abgabenbefreiung.
Beim Rückumzug gelten Schweizer Einfuhrregeln
Bei einer Wohnsitzverlegung in die Schweiz sieht das BAZG das Formular 18.44 und weitere Nachweise vor. Die eingeführten Gegenstände müssen für die reguläre Befreiung mindestens sechs Monate persönlich benutzt worden sein und weiter benutzt werden. Das ist ein anderer Vorgang als die Schweizer Ausfuhr. Prüfen Sie deshalb die passende offizielle Anleitung für Ihre tatsächliche Umzugsrichtung.
Diese Angaben bringen uns weiter.
- Richtung, Zielland und genauer Wohnsitzfall
- Geordnete Inventarliste mit Sondergütern und Teilsendungen
- Zuständige Zollstelle, Dokumente und Vertretung
Offizielle Informationen und Formulare
Informationsstand: 19. Oktober 2026. Die zuständige Behörde beurteilt Ihren konkreten Fall. Prüfen Sie Formulare und Nachweise vor dem Transport anhand der folgenden Originalquellen.
Häufige Fragen
Wer entscheidet über die Abgabenbefreiung?
Die zuständige Zollbehörde entscheidet über die Abgabenbefreiung. Welto übernimmt Transport und Zollabwicklung; Sie stellen die erforderlichen persönlichen Nachweise bereit.
Sind alle Länderinformationen identisch?
Nein. Formulare, Nachweise und Sonderfälle unterscheiden sich. Nutzen Sie die Seite Ihres Ziellands und die dort verlinkten Behördeninformationen.
