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EUROPAUMZÜGE · WELTO UMZÜGE

Den Grenzübertritt vorbereiten, bevor das Fahrzeug beladen wird.

Bei einem internationalen Umzug gehören Transportplanung und Zollvorbereitung zusammen. Ein Wohnsitzwechsel, eine Ferienwohnung und der Versand neu gekaufter Möbel sind nicht automatisch derselbe Einfuhrfall. Diese Übersicht hilft Ihnen, die nötigen Fragen früh zu ordnen. Für Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Österreich und Liechtenstein finden Sie ergänzende, eigenständige Länderinformationen.

Fahrzeuge von Welto Umzüge

Für die Schweizer Ausfuhr

Das BAZG nennt für die Ausfuhr von privatem Umzugsgut eine Inventarliste mit den Adressen im In- und Ausland. Privatfahrzeuge sind unter Vorlage einer Kopie des Schweizer Fahrzeugausweises zur Ausfuhr anzumelden. Planen Sie die zuständige Ausfuhrzollstelle und deren Veranlagungszeiten ein. Die Einfuhrbestimmungen des Ziellands sind davon unabhängig zu prüfen.

Eine Inventarliste, die sich wiederfinden lässt

Nummerieren Sie Kisten und ordnen Sie ihnen verständliche Inhalte zu. Grössere Möbel und besondere Gegenstände können einzeln aufgeführt werden. Welche Werte, Erwerbsdaten oder zusätzlichen Angaben gefordert werden, hängt vom Zielland ab. Geben Sie neue Käufe und nachträgliche Lieferungen gesondert an. Ihre Liste sollte zur tatsächlichen Ladung passen und Änderungen bis zur Abholung nachvollziehbar aufnehmen.

Zuständigkeiten und Sonderfälle festhalten

Welto übernimmt die Zollanmeldung und die Abwicklung Ihres Auslandsumzugs. Wir nennen Ihnen die Unterlagen, die Sie in Ihrer persönlichen Situation bereitstellen müssen. Identitäts- und Wohnsitznachweise gehören früh in die Abklärung. Fahrzeuge, Haustiere, Pflanzen, Kunstgegenstände sowie andere beschränkte Güter werden gesondert beurteilt. Aus einer Umzugsanfrage folgt keine pauschale Zusage für jede Warenart oder eine automatische Abgabenbefreiung.

Beim Rückumzug gelten Schweizer Einfuhrregeln

Bei einer Wohnsitzverlegung in die Schweiz sieht das BAZG das Formular 18.44 und weitere Nachweise vor. Die eingeführten Gegenstände müssen für die reguläre Befreiung mindestens sechs Monate persönlich benutzt worden sein und weiter benutzt werden. Das ist ein anderer Vorgang als die Schweizer Ausfuhr. Prüfen Sie deshalb die passende offizielle Anleitung für Ihre tatsächliche Umzugsrichtung.

DAS HILFT BEI IHRER ANFRAGE

Diese Angaben bringen uns weiter.

  • Richtung, Zielland und genauer Wohnsitzfall
  • Geordnete Inventarliste mit Sondergütern und Teilsendungen
  • Zuständige Zollstelle, Dokumente und Vertretung

Offizielle Informationen und Formulare

Informationsstand: 19. Oktober 2026. Die zuständige Behörde beurteilt Ihren konkreten Fall. Prüfen Sie Formulare und Nachweise vor dem Transport anhand der folgenden Originalquellen.

Häufige Fragen

Wer entscheidet über die Abgabenbefreiung?

Die zuständige Zollbehörde entscheidet über die Abgabenbefreiung. Welto übernimmt Transport und Zollabwicklung; Sie stellen die erforderlichen persönlichen Nachweise bereit.

Sind alle Länderinformationen identisch?

Nein. Formulare, Nachweise und Sonderfälle unterscheiden sich. Nutzen Sie die Seite Ihres Ziellands und die dort verlinkten Behördeninformationen.

Leistungen

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Was dürfen wir für Sie vorbereiten?

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Zollabwicklung durch Welto

Bei Auslandsumzügen übernehmen wir die Zollabwicklung. Sie stellen die nötigen persönlichen Nachweise und Angaben zum Umzugsgut bereit; wir erklären, was wir für Ihr Zielland benötigen. Über Abgabenbefreiungen entscheidet die Zollbehörde.

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