Voraussetzungen der italienischen Zollbefreiung
Die italienische Zollbehörde nennt für private Umzugsgüter grundsätzlich einen vorherigen Wohnsitz ausserhalb der EU von mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Monaten. Die Gegenstände sollen vor dem Wechsel mindestens sechs Monate in Besitz und Gebrauch gewesen sein und am neuen Wohnsitz weiterhin demselben Zweck dienen. Die Anmeldung zur Einfuhr muss grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Wohnsitzwechsel erfolgen. Anträge, Nachweise und mögliche Sonderfälle werden mit dem zuständigen Zollamt abgestimmt. Die Behörde stellt dafür unter anderem Modelle für Wohnsitzverlegungen mit beziehungsweise ohne Sicherheitsleistung bereit.
Informieren Sie die zuständige Zollstelle vor einem Verkauf, Verleih, einer Vermietung oder anderen Überlassung innerhalb der ersten zwölf Monate nach der abgabenfreien Einfuhr. Dabei können Abgaben entstehen.
Personen- und Inventarangaben vollständig bereithalten
Für die Vorbereitung werden eine geordnete Hausratsliste, Identitäts- und Wohnsitznachweise sowie die Angaben zum neuen Wohnort benötigt. Klären Sie die gewünschten italienischen Steuer- und Personenangaben, etwa den Codice fiscale, mit der zuständigen Stelle oder Ihrer Zollvertretung. Neue Gegenstände, Fahrzeuge und nicht zum privaten Hausrat gehörende Waren sollten separat benannt werden. Eine pauschale Einfuhrbefreiung für jede Ladung wird nicht vorausgesetzt.
Die letzte Strecke verdient besondere Aufmerksamkeit
Senden Sie Fotos von Zufahrt, Eingang und Treppenhaus. Teilen Sie mit, wenn die Zieladresse in einem Bereich mit beschränkter Zufahrt liegt; eine erforderliche Berechtigung oder Ladebewilligung wird vorab geklärt. Gerade bei mehrteiligen Möbeln hilft ein Stellplan, damit am Ziel nur die vereinbarten Montagearbeiten anfallen. Planen Sie persönliche Dokumente und unmittelbar benötigte Dinge so, dass sie nicht erst aus dem Transportgut herausgesucht werden müssen.
Diese Angaben bringen uns weiter.
- Inventarliste sowie Identitäts- und Wohnsitznachweise
- Abgestimmter italienischer Einfuhrantrag
- Angaben zu Zufahrt, Ladeberechtigung und Zielräumen
Offizielle Informationen und Formulare
Informationsstand: 21. Oktober 2026. Die zuständige Behörde beurteilt Ihren konkreten Fall. Prüfen Sie Formulare und Nachweise vor dem Transport anhand der folgenden Originalquellen.
Häufige Fragen
Muss das Umzugsgut bereits länger benutzt worden sein?
Für die reguläre Befreiung nennt ADM eine vorherige Benutzung und Besitzdauer von sechs Monaten. Sonderfälle entscheidet die zuständige Stelle.
Übernimmt der Möbeltransport automatisch alle Behördenwege?
Wir übernehmen die Zollabwicklung für Ihren Auslandsumzug. Persönliche Nachweise und Angaben zum Umzugsgut stellen Sie bereit. Über eine Abgabenbefreiung entscheidet die Zollbehörde.
