Abgabenbefreiung ist an Voraussetzungen gebunden
Nach den Angaben des deutschen Zolls kommen private Übersiedlungsgüter bei einer Wohnsitzverlegung aus einem Drittland unter Voraussetzungen für eine Befreiung infrage. Im Regelfall sind mindestens zwölf Monate vorheriger Wohnsitz ausserhalb des EU-Zollgebiets und eine mindestens sechsmonatige vorherige Benutzung der betreffenden Gegenstände erforderlich. Die Einfuhr muss grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Wohnsitzwechsel erfolgen. Für den Antrag nennt der Zoll Formular 0350. Über die Anerkennung entscheidet die zuständige Zollstelle.
Eine nachvollziehbare Dokumentenmappe zusammenstellen
Bereiten Sie Identitätsnachweis, Inventarliste sowie Belege für den bisherigen und neuen Wohnsitz vor. Die genaue Zusammenstellung richtet sich nach Ihrer Situation und der zuständigen Zollstelle. Geben Sie neue oder erst kürzlich gekaufte Gegenstände gesondert an. Fahrzeuge und beschränkte Waren benötigen eine eigene Abklärung. Eine Transportofferte allein ersetzt weder die Anmeldung noch die Entscheidung über eine Befreiung.
Ankunft und Grenztermin zusammen planen
Nennen Sie den Bezugstermin, die Schlüsselverfügbarkeit und ein realistisches Lieferfenster. Ein Halt an der Grenze muss mit den zuständigen Stellen und deren Abfertigungszeiten zusammenpassen. Im Wohngebiet am Ziel sind Zufahrt, Ladeplatz und Tragestrecke früh zu klären. Wer in mehreren Etappen umzieht, sollte die Teilsendungen schon in der Vorbereitung mit der Zollstelle besprechen. Die Schweizer Ausfuhr behandeln wir im verlinkten Zoll-Leitfaden gesondert.
Diese Angaben bringen uns weiter.
- Inventarliste und Identitätsnachweis
- Nachweise zu bisherigem und neuem Wohnsitz
- Abgestimmtes Formular 0350 und gegebenenfalls Vollmacht
Offizielle Informationen und Formulare
Informationsstand: 19. Oktober 2026. Die zuständige Behörde beurteilt Ihren konkreten Fall. Prüfen Sie Formulare und Nachweise vor dem Transport anhand der folgenden Originalquellen.
Häufige Fragen
Ist ein Umzug nach Deutschland automatisch zollfrei?
Nein. Die Voraussetzungen müssen erfüllt und die Befreiung beantragt werden. Für einzelne Waren können andere Regeln gelten.
Kann auch der Rückumzug in die Schweiz angefragt werden?
Ja. Dann sind die Schweizer Einfuhrvorschriften massgeblich; dafür gelten andere Unterlagen.
