Mietflächenabgabe mit der Verwaltung abstimmen
Halten Sie fest, welche Bereiche geräumt übergeben werden und welche Reinigung erwartet wird. Dazu können Büroräume, Sanitäranlagen, Teeküchen, Lagerflächen und Innenverglasungen gehören. Die vorhandenen Beläge und Einbauten beeinflussen die vorgesehenen Arbeiten. Schäden, Rückbauten oder Renovationspflichten werden nicht allein durch einen Reinigungsauftrag erledigt und müssen gesondert geklärt werden.
Erst räumen, dann die Schlussreinigung durchführen
Für eine verlässliche Reihenfolge brauchen wir den letzten Transporttermin, den Zugang zur leeren Fläche und das Datum der Abnahme. Verbleibende Möbel oder Arbeiten anderer Betriebe können den Umfang verändern. Teilen Sie deshalb mit, wann die Räume tatsächlich frei sind. Verbrauchsmaterialien, Wasser- und Stromzugang sowie Schlüsselregelung werden im Rahmen der Vorbereitung abgestimmt.
Abnahmebegleitung ausdrücklich vereinbaren
Wenn eine Begleitung bei der Übergabe oder eine Abnahmegarantie gewünscht wird, gehört dies in die konkrete Offerte. Der vereinbarte Reinigungsumfang bleibt dafür massgeblich. Eine pauschale Zusage für jeden Zustand oder jede Forderung wird nicht gemacht. Bei einer kombinierten Anfrage stimmen wir Umzug, Montage, Räumung und Reinigung zeitlich miteinander ab.
Diese Angaben bringen uns weiter.
- Flächenliste und Anforderungen der Mietflächenabgabe
- Geräumter Zustand und letzte Arbeiten anderer Betriebe
- Reinigungstermin und geplante Abnahme
Häufige Fragen
Ist eine normale Büroreinigung dieselbe Leistung?
Nein. Die Schlussreinigung richtet sich nach der Rückgabe der Fläche und wird mit einem eigenen Umfang geplant.
Kann ich Firmenumzug und Schlussreinigung zusammen anfragen?
Ja. Nennen Sie beide Leistungen sowie die jeweiligen Termine, damit der Ablauf abgestimmt werden kann.
